Eingaben und Beschwerden (Petitionsausschuss)
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"Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden." (Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung).
Als Mitglied im Auschuss für Eingaben und Beschwerden im Bayerischen Landtag bin ich Ihnen gerne bei der Einreichung Ihrer Petiton behilflich. Einzelheiten über das Petitionsverfahren finden Sie unter: